Neu ab Herbst 2021:
Fachkräftestipendium für Studierende der viersemestrigen Tagesform oder der fünfsemestrigen Abendform der Kollegausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen

 


Folgende Voraussetzungen für ein Fachkräftestipendium zur Ausbildung als Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen müssen erfüllt sein:[1]

Sie haben Anspruch auf das Fachkräftestipendium, wenn Sie

  • arbeitslos sind,
  • wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind oder
  • selbstständig sind, aber Ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre berufstätig,
  • Sie haben keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausbildung (Eignungsprüfung).

Wie hoch ist das Stipendium?

So hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe.
Mehr noch: Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Wie lange erhalten Sie das Stipendium?

Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.

Wie beantragen Sie das Stipendium?

Persönlich bei Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater.

Bitte bedenken Sie:

  • Sie können sich wegen eines Fachkräftestipendiums jederzeit an Ihre AMS-Betreuung wenden, spätestens aber 1 Tag vor Beginn Ihrer Ausbildung.
  • Das Fachkräftestipendium kann allerdings frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung vom AMS genehmigt werden.

[1] Quelle: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium

 

Neu ab Herbst 2021 – Fachkräftestipendium