Neu ab Herbst 2021:
Fachkräftestipendium für Studierende der viersemestrigen Tagesform oder der fünfsemestrigen Abendform der Kollegausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen
Folgende Voraussetzungen für ein Fachkräftestipendium zur Ausbildung als Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen müssen erfüllt sein:[1]
Sie haben Anspruch auf das Fachkräftestipendium, wenn Sie
- arbeitslos sind,
- wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind oder
- selbstständig sind, aber Ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie waren in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre berufstätig,
- Sie haben keinen Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universität und
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausbildung (Eignungsprüfung).
Wie hoch ist das Stipendium?
So hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe.
Mehr noch: Sie sind in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Wie lange erhalten Sie das Stipendium?
Solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.
Wie beantragen Sie das Stipendium?
Persönlich bei Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater.
Bitte bedenken Sie:
- Sie können sich wegen eines Fachkräftestipendiums jederzeit an Ihre AMS-Betreuung wenden, spätestens aber 1 Tag vor Beginn Ihrer Ausbildung.
- Das Fachkräftestipendium kann allerdings frühestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung vom AMS genehmigt werden.
[1] Quelle: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium