Zulassungsvoraussetzungen zur BRP
Mindestalter:
Sie müssen das 19. Lebensjahr vollendet haben, wenn Sie die letzte der Teilprüfungen zur BRP ablegen. Wollen Sie schon vor dem 19. Lebensjahr die Zulassung zur BRP beantragen,
dann erhalten Sie eine „bedingte“ Zulassung und bei der letzten Teilprüfung wird überprüft, ob Sie das nötige Alter erreicht haben.
Bitte beachten Sie daher, dass eine Prüfung immer nur bei Vorlage Ihres Lichtbildausweises abgelegt werden darf. Deshalb bitte zu jeder Prüfung IMMER Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) mitnehmen.
Abschlüsse bzw. Ausbildungen, die es ermöglichen, eine BRP abzulegen:
Die folgende Liste zeigt Ihnen auszugsweise, welche Ausbildungen oder Prüfungen lt. Gesetz eine Zulassung zur BRP ermöglichen.
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- Lehrabschlussprüfung
- mindestens dreijährige mittlere Schule
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
- Ausbildung für medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienst (mindestens 30 Monate)
- Meister:innenprüfung
- Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung
- Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
- erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule (oder einer höheren Anstalt der Lehrer:innen- und
Erzieher:innenbildung) jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit - der erfolgreiche Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige
- erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität
- Ausbildung zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur
- medizinische Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.
- Ausbildung in der Pflegefachassistenz
- und weitere
Details zu allen Prüfungen oder Ausbildungen, die eine Zulassung zur BRP ermöglichen, finden Sie im § 1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes, das Sie unter folgendem Link abrufen können:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010064
Sie können auch vor erfolgreichem Abschluss einer dieser Ausbildungen bereits mit der BRP beginnen. Die Zulassung erfolgt dann „bedingt“ und vor der letzten Teilprüfung müssen Sie alle Voraussetzungen nachweisen.
Kontakt:
Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zu folgenden Zeiten telefonisch bezüglich einer Terminvereinbarung:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 – 11:00 Uhr
unter der Telefonnummer 01 604 81 54 /DW 14
und per E-Mail unter: sek1.bafep10@910810.bildung-wien.gv.at
Ab Jänner 2022 ist die BAfEP 10 nur mehr für Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben S-Z zuständig.
Downloads:
Berufsreifeprüfung Termine 2024-25
Zulassungsvoraussetzung zur BRP NEU
Infoblatt_BRP_Mathematik_Bafep