Studienberechtigungsprüfung

Für Personen, die sich für den Besuch des Kollegs interessieren, aber noch keinen Schulabschluss mit Matura haben, gibt es die Mögichkeit, eine Berufsreifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Links und Downloads.

Link:

Infoblatt über Zulassungsvoraussetzungen

Ansuchen_Studienberechtigungsprüfung

Zuständigkeiten Externisten SJ 2024-25

 

Informationen erhalten Sie im Sekretariat telefonisch zu folgenden Zeiten:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 – 11:00 Uhr
unter der Telefonnummer 01 604 81 54 /DW 14

und per E-Mail unter: sek1.bafep10@910810.bildung-wien.gv.at