Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein Gremium der Schulpartner:innen, dem die Direktorin sowie jeweils drei Vertreter:innen der Lehrer:innen, der Schüler:innen und der Erziehungsberechtigten angehören.
Pro Schuljahr haben mindestens zwei Sitzungen stattzufinden, in denen wichtige Entscheidungen bezüglich des Schulgeschehens getroffen werden. Die Kompetenzen des SGA sind im SchUG § 64 Abs. 2 gesetzlich geregelt.