Der SGA ist ein Gremium der Schulpartner, dem der/die Schulleiter/in, sowie jeweils 3 Vertreter/innen der Lehrer/innen, der Schüler/innen und der Eltern angehören.
Pro Schuljahr haben mindestens 2 Sitzungen statt zu finden, in denen wichtige Entscheidungen bezüglich des Schulgeschehens getroffen werden.
Die Kompetenzen des SGA sind im SchUG § 64 Abs. 2 gesetzlich geregelt.